Rahmentarifvertrag gebäudereinigung lohn

In den meisten Branchen wird die Vergütung für Lehrlinge über Tarifverträge geregelt. Liegt kein Tarifvertrag vor, kann die Bundesschlichtungsstelle die Vergütung für Lehrlinge festlegen. Für die Ausführung von Reinigungs- und Wartungsarbeiten und “sonstigen Arbeiten” gelten Mindestlöhne für Hausmeister und Facility Manager. Die Sätze traten am 1. Januar 2019 in Kraft, und ihre voraussichtliche Gültigkeit beträgt ein Jahr. Mindestlöhne werden für Hausmeister und Facility Manager im Burgenland, Kärntner Hausmeister und Facility Manager, niederösterreichische Hausmeister und Facility Manager, oberösterreichische Hausmeister und Facility Manager, Hausmeister und Facility Manager in Salzburg, steirische Hausmeister und Facility Manager, Tiroler Hausmeister und Facility Manager, Hausmeister und Facility Manager in Vorarlberg sowie Wiener Hausmeister und Facility Manager ausgewiesen. Der Mindestlohn für Hausmeister gilt für Arbeitsverhältnisse, die nach September 2005 abgeschlossen wurden. Arbeitsverhältnisse nach dem Hausmeistergesetz fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Mindestlohns. Dieser Satz gilt seit dem 1. Januar 2019 in ganz Österreich.

Informationen zum Mindestlohn für Hausmeister stehen zum Download zur Verfügung. Die Lohnsätze für Stückarbeit regeln die Arbeits- und Lieferbedingungen für Stück- oder Outputarbeiter. Sie werden von der Bundesschlichtungsstelle festgelegt. Stückarbeiter sind Personen, die manuell zu Hause oder in einer selbst gewählten Werkstatt arbeiten. Büroarbeiten wie Telearbeit, Buchhaltung und Übersetzung fallen nicht unter das Stückarbeitsgesetz. In Österreich ist der Mindestlohn oder -gehalt für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft in den Tarifverträgen geregelt, teilweise auch durch Mindestlohnsätze und Vergütungen für Lehrlinge. Die Mindestlohnsätze enthalten Regelungen über Mindestlöhne und Mindestbeträge für die Erstattung von Ausgaben in Sektoren, in denen kein Tarifvertrag geschlossen werden kann. Die Festlegung der Mindestlöhne erfolgt durch die Bundesschlichtungsstelle. Zum 1. Jänner 2013 trat erstmals ein Mindestlohn für Haushälter und Hausangestellte für ganz Österreich in Kraft. Bestehende günstigere Vereinbarungen dürfen durch den neuen Mindestlohn nicht schlechter gestellt werden.

Diese Mindestlohnsätze gelten auch für Arbeitsverhältnisse nach dem Hausmeistergesetz. Bei Der Bezahlung mit Servicegutscheinen sind die hierfür geltenden Vorschriften zu beachten. Dies trat am 1. Januar 2019 in Kraft, und seine voraussichtliche Gültigkeit beträgt zwei Jahre. Alle Mindestlohnsätze können auf der Website des Rechtsinformationssystems des Bundeskanzleramtes (RIS) eingesehen werden.